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Betriebsordnung der Vermietung

I. Grundlegende Bestimmungen

1. Der Vertrag über die Miete von beweglichen Sachen wird gemäß §§ 663 ff. BGB geschlossen. Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung

JMNC Golf sro, Opatovická 18, Prag 1, ID: 03159396, MwSt.: CZ03159396 (im Folgenden nur Vermieter)

2. Diese Betriebsordnung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Vermieters und der natürlichen Person, die einen Vertrag über die Vermietung von beweglichen Sachen abschließt (im Folgenden „Mieter“ genannt).

II. Eigentum

2.1 Der Vermieter ist Eigentümer der beweglichen Sachen (nachfolgend „Spiele, Spiele“) des Vermieters.

2.2 Auf Grundlage dieses Vertrages vermietet der Vermieter Spiele im Auftrag des Mieters.

III. Leihfrist

3.1 Spiele werden für den vereinbarten Zeitraum ausgeliehen. Die Leihfrist beginnt mit Abholung oder Zustellung der Leihgabe an der angegebenen Adresse. Die Leihfrist endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

3.2 Eine Vertragsverlängerung ist vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit einvernehmlich möglich. Die Verlängerung der Leihfrist erfolgt nicht automatisch und ist nicht durchsetzbar.

3.3 Wenn der Mieter die ausgeliehenen Spiele nicht rechtzeitig zurückgibt, wird ihm eine Geldstrafe von 100 CZK für jeden Tag der Verspätung berechnet.

IV. Einlagen und Mieten

4.1 Vor der Ausleihe des Spiels ist der Mieter verpflichtet, eine Kaution in Höhe von CZK 1.000 zu hinterlegen. Diese Kaution kann er weiter zahlen  entweder in bar oder in Form einer Kartensperre (Vorautorisierung).

4.2 Bei Rückgabe des Spiels  kürzer als vereinbart, behält sich der Vermieter das Mietrecht vor  Gesamtbetrag.

4.3 Wenn v  während der Ausleihe an  Beschädigung oder Zerstörung des Spiels ohne Verschulden des Vermieters (nicht in  aufgrund normaler Abnutzung) ist der Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. IN  Bei Verlust oder Beschädigung, die eine normale Nutzung des Spiels nicht zulassen, zahlt der Mieter den vollen Preis des Spiels oder die Kosten der Wiederbeschaffung. Dieser Betrag wird von seiner Kaution abgezogen.

4.4 Der Mieter ist verpflichtet, die entliehenen Spiele in den Mieträumen zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

V. Rechte und Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das ausgeliehene Spiel, er ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, damit es nicht passiert  ihren Schaden oder ihre Zerstörung, halte sie drin  Sauberkeit und Trockenheit.

5.2 Der Mieter nimmt ohne Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen am Spiel vor, die das Spiel oder Teile davon entwerten könnten. 

5.3 Der Mieter leiht alle Spiele auf eigene Gefahr aus, der Vermieter haftet nicht für Schäden an Gesundheit und Eigentum des Mieters oder Dritter, die in ihm verursacht werden  Kontext mit  Nutzung von geliehenen Spielen.

5.4 Der Mieter ist verpflichtet, das ausgeliehene Spiel innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.

VI. Wir vermieten die Rechte und Pflichten

6.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Spiel vor der Freigabe des Mieters zu überprüfen.

6.2 Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Spiel in einem für die Nutzung geeigneten Zustand zu übergeben  benutzen.

6.3 Der Vermieter ist verpflichtet, das Spiel bei Rückgabe zu überprüfen.

VII. Kundenkonto

7.1 Die Ausleihe von Spielen setzt den Abschluss eines Leihvertrages voraus.

7.2 Der Mieter stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Bedürfnisse des Vermieters zu  Einhaltung der geltenden DSGVO-Vorschriften.

7.3 Der Vermieter hat das Recht, sich vor der ersten Ausleihe des Mieters anhand des gültigen Ausweises des Mieters zu identifizieren.

  VIII. Schlussbestimmungen

8.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Betriebsordnung der Vermietung zu ändern.

 

 

Diese Betriebsordnung tritt am 23.9.2020 in Kraft.

Betriebsordnung des Vermieters

I. Grundlegende Bestimmungen

1. Der Vertrag über die Miete von beweglichen Sachen wird gemäß §§ 663 ff. BGB geschlossen. Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung

JMNC Golf sro, Opatovická 18, Prag 1, IČO: 03159396, DIČ: CZ03159396 (im Folgenden nur Vermieter)

2. Diese Betriebsordnung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Mietern und natürlichen Personen, die einen Vertrag über die Vermietung von beweglichen Sachen abschließen (im Folgenden: „Mieter“).

II. Eigentum

2.1 Der Vermieter ist Eigentümer der beweglichen Sachen (im Folgenden „Spiele, ihr Eigentum“) des Vermieters.

2.2 Auf Grundlage dieses Vertrages vermietet der Vermieter die Spiele gemäß der Bestellung des Mieters.

III. Leihfrist

3.1 Spiele werden für den vereinbarten Zeitraum ausgeliehen. Die Leihfrist beginnt mit Abholung der Leihgabe oder Feststellung durch Zustellung an der angegebenen Adresse. Die Leihfrist endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

3.2 Eine Verlängerung des Vertrages ist vor Ablauf der einheitlichen Laufzeit einvernehmlich möglich. Die Verlängerung der Leihfrist erfolgt nicht automatisch und ist nicht durchsetzbar.

3.3 Wenn der Mieter die ausgeliehenen Spiele nicht rechtzeitig zurückgibt, wird ihm eine Geldstrafe von 100 CZK für jeden Verkaufstag in Rechnung gestellt.

 

 

IV. Einlagen und Mieten

4.1 Vor der Ausleihe des Spiels ist der Mieter verpflichtet, eine Kaution in Höhe von CZK 1.000 zu hinterlegen. Diese Kaution kann vor Ort in bar oder in Form einer Kartensperre (Vorautorisierung) hinterlegt werden.

4.2 Erfolgt die Rückgabe des Spiels in kürzerer Zeit als vereinbart, hat der Vermieter dennoch Anspruch auf den vollen Mietpreis.

4.3 Wird während der Mietzeit das Spiel ohne Verschulden des Vermieters (nicht durch normale Abnutzung) beschädigt oder zerstört, so ist der Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine normale Nutzung des Spiels nicht zulassen, zahlt der Mieter den vollen Preis des Spiels bzw. die Anschaffungskosten. Dieser Betrag wird von seiner Kaution abgezogen.

4.4 Der Mieter ist verpflichtet, die entliehenen Spiele in den Mieträumen zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

V. Rechte und Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das ausgeliehene Wild, er ist verpflichtet, es so zu behandeln, dass es nicht beschädigt oder zerstört wird, es sauber und trocken zu halten.

5.2 Der Mieter nimmt ohne Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen am Spiel vor, die das Spiel oder Teile davon entwerten könnten.

5.3 Der Mieter entleiht alle Spiele auf eigene Gefahr, der Vermieter haftet nicht für Schäden an Gesundheit und Eigentum des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung entliehener Spiele entstehen.

5.4 Der Mieter ist verpflichtet, das ausgeliehene Spiel innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.

VI. Mietrechte und -pflichten

6.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Spiel vor der Freigabe des Mieters zu überprüfen.

6.2 Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Spiel in gebrauchsfähigem Zustand zu übergeben.

6.3 Der Vermieter ist verpflichtet, das Spiel bei Rückgabe zu überprüfen.


VII. Kundenkonto

7.1 Bedingung für die Ausleihe von Spielen ist der Abschluss eines Leihvertrages.

7.2 Der Mieter stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Bedürfnisse des Vermieters gemäß den geltenden Vorschriften der DSGVO zu.

7.3 Der Vermieter hat das Recht, sich vor der ersten Ausleihe des Mieters anhand des gültigen Ausweises des Mieters zu identifizieren.

VIII. Schlussbestimmungen

8.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Betriebsordnung der Vermietung zu ändern.

 

 

Diese Betriebsordnung tritt am 23.9.2020 in Kraft.

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